Reifen
In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Reifen mit dem Alpine-Symbol montiert sein. Ein festes Datum gibt es nicht – die Merkregel „von Oktober bis Ostern“ ist Gewohnheit, keine Vorschrift.
Maßgeblich ist das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke. Die ältere M+S-Kennzeichnung allein reicht seit Oktober 2024 nicht mehr aus – sie durfte ohne Prüfung aufgebracht werden und sagt entsprechend wenig.
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, riskiert ein Bußgeld, bei Behinderung anderer mehr. Kommt es zum Unfall, kann außerdem eine Mithaftung entstehen, selbst wenn man den Unfall nicht verursacht hat.
Sie tragen das Alpine-Symbol und erfüllen damit die Pflicht. Sie sind ein Kompromiss: im Winter schwächer als ein echter Winterreifen, im Sommer weicher und mit längerem Bremsweg als ein Sommerreifen. Für Wenigfahrer im milden Küstenklima kann das aufgehen, für Vielfahrer eher nicht.
Vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter. Fachleute empfehlen für Winterreifen mindestens vier Millimeter, weil darunter die Verzahnung mit Schnee deutlich nachlässt – lange bevor die gesetzliche Grenze erreicht ist.
Kurz gefragt
Es gibt kein festes Datum. Die Pflicht greift, sobald winterliche Verhältnisse herrschen – Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
Nein. Seit Oktober 2024 ist das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke erforderlich.
Gesetzlich mindestens 1,6 Millimeter, empfohlen werden mindestens vier. Darunter lässt die Haftung auf Schnee spürbar nach.
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