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Hauptuntersuchung

HU nicht bestanden – was jetzt zu tun ist

Wird Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung mit erheblichen Mängeln abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, die Mängel beheben zu lassen und zur Nachuntersuchung vorzufahren. Nur bei einem als verkehrsunsicher eingestuften Fahrzeug dürfen Sie sofort nicht mehr weiterfahren.

Die Mängelstufen im Überblick

Der Prüfbericht ordnet jeden Befund einer Stufe zu. Geringe Mängel bedeuten: Plakette ja, Behebung liegt in Ihrer Verantwortung. Erhebliche Mängel bedeuten: keine Plakette, Nachuntersuchung nötig. Gefährliche Mängel bedeuten, dass vom Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr ausgeht – hier wird es unmittelbar aus dem Verkehr gezogen.

Die Frist für die Nachuntersuchung

Ab dem Tag der Ablehnung läuft ein Monat. Wer innerhalb dieser Frist wiederkommt, bekommt eine reine Nachuntersuchung, bei der nur die beanstandeten Punkte angesehen werden. Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt eine vollständige Hauptuntersuchung noch einmal.

Was sich zuerst lohnt

Lassen Sie sich die Beanstandungen am Fahrzeug zeigen. Vieles, was im Bericht bedrohlich klingt, ist eine Sache von Minuten – eine defekte Leuchte, ein gerissener Faltenbalg, ein ausgeschlagenes Spurstangenkopf. Erst wenn es an tragende Teile oder die Bremsanlage geht, wird es aufwendiger.

Wo Sie die Mängel beheben lassen

Sie sind an keine bestimmte Werkstatt gebunden. Praktisch ist es, wenn Behebung und Nachuntersuchung im selben Haus stattfinden – dann fällt die zweite Anfahrt weg und niemand schiebt die Verantwortung hin und her.

Kurz gefragt

Häufige Rückfragen

Darf ich mit abgelehntem Fahrzeug noch fahren?

Bei erheblichen Mängeln in der Regel ja, Sie sollten die Mängel aber zügig beheben lassen. Wurde das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft, dürfen Sie nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Wie lange habe ich für die Nachuntersuchung Zeit?

Einen Monat ab dem Tag der Ablehnung. Danach wird eine vollständige Hauptuntersuchung fällig statt der günstigeren Nachprüfung.

Muss die Nachuntersuchung bei derselben Prüfstelle stattfinden?

Sinnvollerweise ja, denn dort liegt der Prüfbericht vor. Zwingend ist es nicht.

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