Fristen
Eine Überschreitung von bis zu zwei Monaten bleibt in der Regel folgenlos. Danach droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld, und ab acht Monaten Überziehung wird eine erweiterte Untersuchung mit entsprechendem Aufschlag fällig.
Maßgeblich ist die Plakette am hinteren Kennzeichen: Die große Zahl in der Mitte nennt das Jahr, die oben stehende Zahl den Monat. Der Fälligkeitsmonat selbst zählt noch als fristgerecht.
Bis zwei Monate darüber passiert im Regelfall nichts. Zwischen zwei und vier Monaten wird ein Verwarnungsgeld fällig, darüber hinaus steigt es und es kann ein Punkt hinzukommen. Ab acht Monaten schreibt die Regelung eine erweiterte Untersuchung vor, weil so lange niemand nachgesehen hat.
Eine abgelaufene HU führt nicht automatisch dazu, dass die Versicherung nicht zahlt. Kommt es aber zu einem Schaden und lässt sich zeigen, dass ein technischer Mangel mitursächlich war, den die Prüfung aufgedeckt hätte, kann die Versicherung Leistungen kürzen. Das Risiko trägt der Halter.
Buchen Sie den Termin, auch wenn die Frist schon deutlich überschritten ist. Das Problem wird mit jedem Monat größer, nicht kleiner, und niemand in der Werkstatt macht Ihnen deswegen Vorhaltungen.
Kurz gefragt
Bis zu zwei Monate bleiben in der Regel ohne Folgen. Danach wird ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig, ab acht Monaten zusätzlich eine erweiterte Untersuchung.
Nicht automatisch. War aber ein technischer Mangel mitursächlich für einen Schaden, den die Untersuchung aufgedeckt hätte, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.
Ab dem Tag der bestandenen Prüfung. Wer überzieht, verliert die verstrichene Zeit also, statt sie gutgeschrieben zu bekommen.
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