Das Wichtigste zuerst
Anhänger und Zugfahrzeug haben getrennte HU-Fristen.
Licht, Kupplung, Reifen, Aufbau und gegebenenfalls Bremsen vorbereiten.
Tempo 100 stellt zusätzliche Anforderungen an Reifen und Gespann.
Der Anhänger hat seinen eigenen HU-Termin
Die HU des Zugwagens deckt den Anhänger nicht mit ab. Entscheidend sind dessen Prüfplakette, Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugart. Lesen Sie die zulässige Gesamtmasse aus den Papieren; das Gewicht einer einzelnen Fahrt bestimmt das Prüfintervall nicht.
Für schwerere Anhänger gelten grundsätzlich kürzere Intervalle und bei bestimmten schweren Anhängern zusätzliche Sicherheitsprüfungen. Ausnahmen, etwa für entsprechend gekennzeichnete langsam laufende Anhänger, stehen in Anlage VIII. Die üblichen Pkw-Anhängerintervalle lassen sich deshalb nicht pauschal auf jedes Spezialfahrzeug übertragen.
Beleuchtung zusammen mit dem Zugfahrzeug prüfen
Schließen Sie den Anhänger an und testen Sie Blinker, Bremsleuchten, Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung. Auch vorgeschriebene Nebelschluss- und weitere Leuchten müssen funktionieren. Eine zweite Person kann die Anzeigen am Heck kontrollieren, während Sie im Zugwagen die Funktionen bedienen.
Sehen Sie sich Stecker, Adapter und Kabel an. Lose Kontakte, beschädigte Isolierungen und ein über den Boden schleifendes Kabel fallen im Alltag manchmal erst spät auf. Reinigen Sie verschmutzte Leuchten und Rückstrahler; fehlende oder beschädigte Teile müssen passend ersetzt werden.
Genauer hinsehen
Bis 750 Kilogramm oder ohne eigene Bremse
Erste HU nach 36 Monaten, weitere im Abstand von 24 Monaten.
Üblicher gebremster Anhänger über 750 Kilogramm bis 3,5 Tonnen
HU grundsätzlich alle 24 Monate ab Erstzulassung.
Tempo-100-Nutzung
Zusätzliche Bedingungen, insbesondere Reifen jünger als sechs Jahre; kein eigenes HU-Intervall.
Kupplung, Aufbau und Fahrwerk verdienen Aufmerksamkeit
Die Verbindungseinrichtung muss sicher schließen. Achten Sie auf auffälliges Spiel, beschädigte Bauteile und die korrekte Sicherung nach Herstellerangabe. Beim gebremsten Anhänger gehören auch Abreißseil und Auflaufeinrichtung zur Vorbereitung. Die Prüfung der Bremswirkung bleibt Aufgabe geeigneter Fachleute.
Ladeboden, Bordwände und Rahmen sollten weder lose Teile noch gefährliche Schäden aufweisen. Nach langer Standzeit lohnt der Blick auf Korrosion, Radlager und Reifen besonders. Ein Anhänger mit geringer Laufleistung kann durch Feuchtigkeit oder Alter dennoch instandsetzungsbedürftig sein.
Reifenprofil und Tempo 100 getrennt beurteilen
Das Hauptprofil muss mindestens 1,6 Millimeter tief sein. Prüfen Sie außerdem Luftdruck, Risse, Beulen und die passende Tragfähigkeit. Ein scheinbar fast neuer Profilzustand sagt wenig darüber aus, wie lange ein Reifen bereits montiert ist.
Für die Nutzung der deutschen Tempo-100-Ausnahme müssen Anhängerreifen bei jeder entsprechenden Fahrt jünger als sechs Jahre sein und mindestens die Geschwindigkeitskategorie L tragen. Weitere Voraussetzungen für das Gespann kommen hinzu. Diese Altersregel ist keine allgemeine HU-Altersgrenze für sämtliche Anhängerreifen; ein Reifenschaden kann unabhängig vom Alter problematisch sein.
Den Prüftermin praktisch vorbereiten
Bringen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls Unterlagen zu Änderungen oder zur Tempo-100-Zulassung mit. Klären Sie bei der Terminvereinbarung, ob Größe, Gewicht und Bremsanlage des Anhängers an der vorgesehenen Stelle geprüft werden können.
Ein leerer, sauberer und zugänglicher Anhänger erleichtert die Untersuchung. Sichern Sie abnehmbare Teile und räumen Sie Gegenstände weg, die Bauteile verdecken. Für die Anfahrt benötigen Sie ein geeignetes Zugfahrzeug und eine zulässige Kombination; eine HU-Buchung hebt Anhängelast, Fahrerlaubnisanforderungen oder erkennbare Sicherheitsmängel nicht auf.
- Eigene Anhängerplakette und zulässige Gesamtmasse prüfen.
- Alle Leuchten am angeschlossenen Gespann testen.
- Kupplung, Sicherung und Kabel auf Schäden ansehen.
- Reifenprofil, Luftdruck und für Tempo 100 das Alter prüfen.
- Ladefläche leeren und Fahrzeugunterlagen mitnehmen.
Noch eine Frage?
Muss ein ungebremster 750-Kilogramm-Anhänger zur HU?
Ja. Für einen erstmals zugelassenen Anhänger dieser Kategorie gilt grundsätzlich eine erste Frist von 36 Monaten, danach jeweils 24 Monate. Die konkrete Fälligkeit sehen Sie auf seiner Plakette.
Reichen wenig gefahrene Reifen für Tempo 100 aus?
Nein. Neben weiteren Voraussetzungen müssen die Reifen jünger als sechs Jahre sein und mindestens Kategorie L erfüllen. Gutes Profil allein genügt dafür nicht.
Braucht ein Wohnwagen eine andere HU als ein Lastenanhänger?
Wohnanhänger gehören ebenfalls zu den Anhängern nach Anlage VIII. Das HU-Intervall richtet sich insbesondere nach zulässiger Gesamtmasse und Bremsanlage; weitere Prüfpflichten der Ausstattung sind gesondert zu beachten.
Quellen & weiterführende Informationen
- StVZO, Anlage VIII – HU-Fristen für Anhänger
- StVZO, Anlage VIIIa – Durchführung und Umfang der HU
- StVZO, § 36 – Bereifung und Laufflächen
- 9. Ausnahmeverordnung zur StVO, § 3 – Reifen bei Tempo 100

