Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge müssen wie alle anderen Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung. Die Abgasuntersuchung entfällt, dafür werden das Hochvoltsystem, die Isolation und die Ladeanschlüsse geprüft.
Neben den üblichen Punkten schaut der Prüfer auf die Unversehrtheit der orange gekennzeichneten Hochvoltleitungen, auf den Zustand von Ladebuchse und Ladekabel und darauf, ob die Isolationsüberwachung funktioniert.
Wegen des höheren Fahrzeuggewichts und des kräftigen Antritts verschleißen Reifen oft schneller. Die Bremsen dagegen halten meist länger, weil vieles über die Rekuperation abgebremst wird – was allerdings dazu führt, dass Bremsscheiben eher verrosten als verschleißen.
Er ist nicht Teil der Hauptuntersuchung. Wer ihn wissen will – etwa vor einem Verkauf –, braucht einen gesonderten Batteriebericht, den viele Fahrzeuge über die Diagnoseschnittstelle ausgeben.
Neufahrzeuge zum ersten Mal nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre. Eine Sonderregelung für Elektrofahrzeuge gibt es nicht.
Kurz gefragt
Nein. Ohne Verbrennungsmotor entfällt die Abgasuntersuchung; die Hauptuntersuchung bleibt verpflichtend.
Nein, das ist nicht Teil der Hauptuntersuchung. Ein Batteriebericht ist eine gesonderte Leistung.
Weil ein großer Teil der Verzögerung über die Rekuperation läuft und die mechanische Bremse selten genutzt wird. Gelegentliches kräftiges Bremsen hält die Scheiben frei.
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